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3.1 Personengesellschaften

Einzelunternehmung (§§ 1-104 HGB)

Betrieb eines Handelsgewerbes durch einen Kaufmann ohne Mitgesellschafter
Kein vorgeschriebenes Gründungskapital
Leitung durch Inhaber
unbeschränkt persönliche Haftung des Inhabers
Gewinnbesteuerung über Einkommensteuer des Inhabers
91 % aller Unternehmen, 35 % aller Beschäftigten

Gesellschaft bürgerlichen Rechts/GBR (§§ 705-740 BGB)

»Lockerer« vertraglicher Zusammenschluss zur Förderung eines von den Gesellschaftern gemeinsam verfolgten Zwecks, der auch nicht kaufmännischer Art sein kann
Gründung durch mindestens 2 Personen
kein vorgeschriebenes Gründungskapital
Leitung durch alle oder einzelne Gesellschafter
unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter
Gewinnbesteuerung über Einkommensteuer des Inhabers

Offene Handelsgesellschaft/OHG (§§ 105-160 HGB)

Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines kaufmännischen Handelsgewerbes gerichtet ist
Gründung durch mindestens 2 Personen
kein vorgeschriebenes Gründungskapital
Leitung durch alle oder einzelne Gesellschafter
unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter
Gewinnbesteuerung über Einkommensteuer des Inhabers
3 % aller Unternehmen, 12 % aller Beschäftigten

Kommanditgesellschaft/KG (§§ 161-177 HGB)

Gesellschaftlschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines kaufmännischen Handelsgewerbes gerichtet ist
Gründung durch mindestens 2 Personen
Kein vorgeschriebenes Gründungskapital
Leitung durch Komplementäre
unbeschränkte persönliche Haftung der Komplementäre, auf Kapitaleinlage beschränkte Haftung der Kommanditisten
3 % aller Unternehmen, 12 % aller Beschäftigten
Gewinnbesteuerung über Einkommensteuer des Inhabers

SchaeferKunzJ, 22.06.2004, Seite 687
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