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3.1 Personengesellschaften

Einzelunternehmung (§§ 1-104 HGB)

Betrieb eines Handelsgewerbes durch einen Kaufmann ohne Mitgesellschafter

Kein vorgeschriebenes Gründungskapital

Leitung durch Inhaber

unbeschränkt persönliche Haftung des Inhabers

Gewinnbesteuerung über Einkommensteuer des Inhabers

91 % aller Unternehmen, 35 % aller Beschäftigten

Gesellschaft bürgerlichen Rechts/GBR (§§ 705-740 BGB)

»Lockerer« vertraglicher Zusammenschluss zur Förderung eines von den Gesellschaftern gemeinsam verfolgten Zwecks, der auch nicht kaufmännischer Art sein kann

Gründung durch mindestens 2 Personen

kein vorgeschriebenes Gründungskapital

Leitung durch alle oder einzelne Gesellschafter

unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter

Gewinnbesteuerung über Einkommensteuer des Inhabers

Offene Handelsgesellschaft/OHG (§§ 105-160 HGB)

Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines kaufmännischen Handelsgewerbes gerichtet ist

Gründung durch mindestens 2 Personen

kein vorgeschriebenes Gründungskapital

Leitung durch alle oder einzelne Gesellschafter

unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter

Gewinnbesteuerung über Einkommensteuer des Inhabers

3 % aller Unternehmen, 12 % aller Beschäftigten

Kommanditgesellschaft/KG (§§ 161-177 HGB)

Gesellschaftlschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines kaufmännischen Handelsgewerbes gerichtet ist

Gründung durch mindestens 2 Personen

Kein vorgeschriebenes Gründungskapital

Leitung durch Komplementäre

unbeschränkte persönliche Haftung der Komplementäre, auf Kapitaleinlage beschränkte Haftung der Kommanditisten

3 % aller Unternehmen, 12 % aller Beschäftigten

Gewinnbesteuerung über Einkommensteuer des Inhabers

SchaeferKunzJ, 22.06.2004, Seite 687
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