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14.2.3.1 Begriff und Aufbau

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Bilanzwaage

Begriff

Nach der Erstellung des Inventars ist der Kaufmann verpflichtet, eine Bilanz (italienisch: bilancia = eine im Gleichgewicht befindliche Waage) aufzustellen. Die Bilanz ist eine Kurzfassung des Inventars in Kontenform. Das Vermögen wird dabei als Aktiva, das Eigenkapital und die Schulden bzw. Verbindlichkeiten als Passiva bezeichnet. Die Passiva geben dabei über die Herkunft, die Aktiva über die Verwendung des Kapitals Auskunft.

Bilanzgleichung

Für die Bilanz gilt immer die Bilanzgleichung: Aktiva = Passiva

SchaeferKunzJ, 21.02.2005, Seite 755
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